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Aufgrund der psychischen Verfassung des Beschuldigten strebt die Staatsanwaltschaft Dortmund keinen normalen Strafprozess an, sondern die unmittelbare und dauerhafte Unterbringung und Therapie des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. | Aufgrund der psychischen Verfassung des Beschuldigten strebt die Staatsanwaltschaft Dortmund keinen normalen Strafprozess an, sondern die unmittelbare und dauerhafte Unterbringung und Therapie des Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. | ||
Im September 2022 beantragte sie deshalb beim Dortmunder Schwurgericht die Durchführung eines „Sicherungsverfahrens“, bei dessen Anwendung der Beschuldigte ohne Strafverfahren langfristig in einer entsprechenden Klinik untergebracht werden könnte | Im September 2022 beantragte sie deshalb beim Dortmunder Schwurgericht die Durchführung eines „Sicherungsverfahrens“, bei dessen Anwendung der Beschuldigte ohne Strafverfahren langfristig in einer entsprechenden Klinik untergebracht werden könnte.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/hshl-hamm-amok-taeter-kein-mordprozess-messer-staatsanwaltschaft-psychisch-krank-tote-forensik-91792162.html Wa.de vom 16. September 2022]</ref> | ||
Der Prozess gegen Markus R. beginnt am 8. Dezember vor dem Dortmunder Schwurtgericht. Dabei sind zunächst acht Sitzungstermine angesetzt. Es gibt keinen herkömmlichen Mordprozess, sodern ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik. | |||
== Presseberichte == | == Presseberichte == | ||