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Das Domkapitel zu Münster, das zur einmütigen Wahl eines Bischofs bisher nicht hatte gelangen können, wählt am [[29. Mai]] [[1273]] zur Beseitigung der dadurch entstandenen öffentlichen Unischerheit den Grafen Otto von Tecklenburg zum Stiftsverweser und setzt ihm einen Regentschaftsrat zur Seite, dem auch [[Graf Engelbert I.|Graf Engelbert von der Mark]] angehört. | Das Domkapitel zu Münster, das zur einmütigen Wahl eines Bischofs bisher nicht hatte gelangen können, wählt am [[29. Mai]] [[1273]] zur Beseitigung der dadurch entstandenen öffentlichen Unischerheit den Grafen Otto von Tecklenburg zum Stiftsverweser und setzt ihm einen Regentschaftsrat zur Seite, dem auch [[Graf Engelbert I.|Graf Engelbert von der Mark]] angehört. | ||
== Wortlaut == | == Wortlaut == | ||
Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach Philippi/Bär zitiert: <ref> vgl. Philippi/Bär: Osnabrücker Urkundenbuch. Band III. Die Urkunden der Jahre 1251-1280. Osnabrück 1899. S. 340 </ref> | Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach Philippi/Bär (S.340) zitiert: <ref> vgl. Philippi/Bär: Osnabrücker Urkundenbuch. Band III. Die Urkunden der Jahre 1251-1280. Osnabrück 1899. S. 340 </ref> | ||
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