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Urkunde 1618 September 25
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Der Offizial des geistlichen Gerichtshofes zu Münster bekundet am 25. September 1618, dass Herr Temmo Lethmate, Pastor zu Dolberg, dem Johansen von Lethmate zu Langen jenes Recht und Elektion zediert habe, als er in Diskussion der Harmen Hammschen Güter von dem Kotten Dovelhov zu Dolberg erlangt habe.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.), Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden