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Urkunde 1618 November 15
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Georg Herdring reversiert am 15. November 1618 als Bevollmächtigter Marias von Daell, Witwe Franz von Eßbachs, bzw. deren ältesten Sohn Goswin von Eßbach, Jobst von der Recke zu Heessen die Belehnung mit dem 4. Teil des Gutes zu Ruploh, mit 2 Höfen daselbst und mit 11 Morgen Land des Schurhauses.
Standort
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden