Urkunde 1277 Mai 3: Unterschied zwischen den Versionen

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[in Arbeit]
Damit das, was in der Zeit geschieht, nicht mit der Zeit vergeht, ist es Brauch, eine vollbrachte Tat, deren Dauerhaftigkeit erwünscht ist, mit Hilfe eines Schreibens zu bekräftigen.
 
Daher machen wir, Wilhelmus, der Edle von Ardey (Ardeia), allen kund und bezeugen hiermit, dass der ehrwürdige Konvent der Kirche der heiligen Maria in Ilse Güter, die einst Ulricus von Kunbruke in Ilse besaß, nämlich drei Hofstellen und zwei Häuser, von dem Ritter Mauricius von Hergotinchusen gekauft hat. Diese Güter hatten der besagte Ulricus und seine Vorfahren seit alters her von unseren Vorfahren ehrenvollen Gedenkens als Ministerialen besessen. Wir haben, im Hinblick auf die Förderung und den Nutzen der besagten Kirche und des Konvents, ihnen das Eigentum an den besagten Gütern zur ewigen Nutzung übertragen, in der Absicht, dass die erwähnte Kirche die vorgenannten Güter als Eigentum für immer friedlich und ruhig besitzen möge.
 
Geschehen zu Kamen (Kamene) im Jahre des Herrn 1277, am Fest der Kreuzauffindung (3. Mai).
 
Anwesend waren als Zeugen:
 
unser berühmter Verwandter, Herr Engelbertus, Graf von der Mark (Marcha)
 
Gerhardus von Altena (Althena)
 
Randolphus Hake
 
Antonius von Scheidingen (Scedingen)
 
Engelbertus, genannt Bitter
 
Everhardus, der Advokat
 
Adolphus von Westwick (Westwic)
 
Theodericus von Hergotinchusen
 
und sehr viele andere.
 
Damit unsere Tat Gültigkeit hat und, was Gott verhüten möge, von uns oder unseren Nachfolgern der besagten Kirche gegenüber nicht verletzt oder geändert werden kann, haben wir dem vorgenannten Konvent dieses Schreiben gegeben, bekräftigt durch die Siegel des besagten Herrn Grafen und unseres eigenen.
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