Urkunde 1281 März 30: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Da das, was von Menschen in der Zeit getan wird, oft mit der Zeit in Vergessenheit gerät, wenn es nicht durch Schriften und Zeugen bestätigt wird, möchten wir, Theodericus, Graf von Limburg (Lymburg), allen, die dieses Schreiben sehen und hören, bekannt machen, dass wir mit der vollen und einmütigen Zustimmung der Herrin Alhedis, unserer Ehefrau, unseres Sohnes Everhardus und Theodericus, des Sohnes des Herrn Johannes ehrenvollen Gedenkens, unseres Sohnes, und der übrigen unserer Erben und Miterben, im Hinblick auf die göttliche Vergeltung das Eigentum an einem Haus in Wambeln (Wanebolen) der Kirche und dem Konvent der Nonnen von St. Marien (Curie sancte Marie) des Zisterzienserordens in Hamm (Hammone) übertragen.
 
Dieses Haus besaßen Margareta, die Witwe des Ritters Hugo von Ambebunburen, und Henricus von Hengene, ihr Stiefsohn, von uns bisher als Lehen. Margareta hat es zusammen mit ihrem Stiefsohn Henricus und dessen Frau sowie all den Kindern und Miterben desselben Henricus in unsere Hände zurückgegeben. Mit einmütiger Zustimmung und gutem Willen haben sie es der vorgenannten Kirche und dem Nonnenkonvent in Hamm zum Heil ihrer Seelen als ewiges Erbe geschenkt.
 
Über diese Schenkung, sowohl unsere als auch die der vorgenannten Margareta und ihres Stiefsohns Henricus, haben wir dieses Schreiben mit der Stärke unseres Siegels bekräftigt.
 
Zeugen dieser Sache sind:
 
Everhardus, genannt der Advokat
 
Lambertus von Merscen
 
Wihelmus von Scemme
 
Godescalcus von Heessen (Hesene)
 
Lutbertus Torhc (Ritter)
 
Albertus, unser Truchsess
 
Ruthgerus Svanspol, Truchsess des Grafen von der Mark (Marcha)
 
Themo von Horne (Knappen)
 
und sehr viele andere glaubwürdige Personen.
 
Dies geschah in Hamm (Hammonem) im Jahre des Herrn 1281, am Sonntag, an dem Judica gesungen wird.
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