Urkunde 1277 April 7: Unterschied zwischen den Versionen

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Wir, Simon, von Gottes Gnaden Bischof von Paderborn (Paderbornensis) und Vormund des Herrn von Lippe, Heinrich, Landgraf von Hessen (Hassie), Wilhelm von Jülich (Iuliacensis), Wilhelm, sein erstgeborener Sohn, Adolf von Berg (Monte), Heinrich, sein Bruder, Gottfried von Sayn (Seynensis), Otto von Nassau (Nassowe), Engelbert von der Mark (Marcha) und Everhard, sein Sohn, Gottfried von Arnsberg (Arnesberg) und Ludewicus, sein Sohn, Theodericus, genannt Luf von Kleve (Cleve), Heinrich und Johannes von Sponheim (Sponhem), Heinrich von Kesle, Wilhelm von Salm (Salmis), Heinrich von Virneburg (Virneburg), Friedrich von Rietberg (Retberg), Otto von Tecklenburg (Thekeneborg), Theodericus von Limburg, Grafen; Theodericus von Homburg (Heymerberg), Heinrich von Isenburg (Isenburg), Gerlacus und Ludewicus, seine Söhne, Bertoldus und Bertoldus von Büren (Buren), Walramus von Valkenburg (Valkenburg), Rimbertus von Virneburg (Virneburg), Otto von Waldeck (Waldecke), Simon von Lippe (Lippia) und Otto von Wickerode, Friedrich und Heinrich, Brüder von Reifferscheid (Ripersceit), machen allen kund, dass wir, in Anbetracht der Widrigkeiten, die aus vielen Ursachen oftmals entstehen, unsere Hände zu einem Bündnis mit eidlicher Verpflichtung zusammengeschlossen haben.
Unter diesem Eid versprach und verpflichtete sich jeder von uns, dem anderen offen beizustehen und ihm Hilfe zur Verteidigung seines Rechts gegen den ehrwürdigen Herrn, den Erzbischof von Köln (Coloniensem), im gegenwärtigen Krieg und gegen alle anderen, die uns Unrecht tun oder uns angreifen, zu leisten. Dies gilt so, dass wir weder Waffenstillstand noch eine Übereinkunft eingehen werden, wenn einer unserer Verbündeten ausgeschlossen oder in irgendeiner Weise übergangen wird.
Sollte es aber geschehen, dass zu gegebener Zeit eine allgemeine Einigung zwischen dem vorgenannten Erzbischof und uns zustande kommt, und der oft genannte Erzbischof oder irgendein anderer einen oder mehrere unserer Verbündeten feindlich angreifen will, so werden wir ihm oder ihnen mit Rat und Hilfe nach bestem Wissen und Gewissen gegen einen solchen oder solche Angreifer beistehen, ohne Betrug und Hinterlist, und zwar innerhalb von fünfzehn Tagen, nachdem wir von ihm oder ihnen darum gebeten wurden.
Es soll auch bekannt sein, dass wir den durchlauchtigsten Herrn, den römischen König, von einem solchen Bündnis ausnehmen und ausschließen wollen.
Es wurde auch hinzugefügt, dass, wenn jemand von uns in diesem Bündnis nachlässig befunden wird und leichtsinnig dagegen verstößt, wir uns feindlich und einstimmig gegen einen solchen, als Verräter an Treue und Ehre, erheben werden.
Damit das Vorgenannte in allen Punkten Festigkeit erlangt, haben wir dieses Schreiben verfassen und durch die Bestätigung unserer Siegel bekräftigen lassen.
Dies geschah bei Thuicium im Jahre des Herrn 1277, am nächsten Mittwoch nach dem Sonntag, an dem „Quasimodo geniti“ (5. April) gesungen wird.
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