Totschlag an Hannah S.: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Mord am OLG-Teich, Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das '''Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S.''' aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Die Bezeichnung als ''OLG-Mord'' rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Obgleich die Tat im ersten Verfahren als Mord abgeurteilt wurde, lautet das rechtskräftige Urteil aus der ersten Revision auf Totschlag.
Der '''Totschlag an der 25-jährigen Hannah S.''' ist ein Kriminalfall aus Hamm, der sich am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] ereignete. Die Tat wurde in der Presseberichterstattung des [[Westfälischer Anzeiger|Westfälischen Anzeigers]] auch als ''Mord am OLG-Teich'', ''Mord im OLG-Park'' oder ''OLG-Mord'' bezeichnet, weil der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte.  


Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.
Während die Tat im ersten Verfahren noch als Mord abgeurteilt wurde, lautet das rechtskräftige Urteil aus der ersten Revision stattdessen auf Totschlag. Ein Antrag auf eine erneute Revision zwecks Anfechtung des milderen Urteils wurde durch die Staatsanwaltschaft 2025 zurückgezogen. Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.


== Tathergang ==
== Tathergang ==
[[Datei:Ostring (Hamm) Park.JPG|mini|rechts|alternativtext=Bärenbrunnen|Bärenbrunnen]]
[[Datei:Ostring (Hamm) Park.JPG|mini|rechts|alternativtext=Bärenbrunnen|Bärenbrunnen]]
Das Opfer, Hannah S. (25),<ref>[https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/prozess-nach-mord-in-hamm-unheimliches-brief-gestaendnis-von-hannahs-killer-79565794.bild.html ''Ich habe meiner Sexsucht nachgegeben'']. In: bild.de vom 26. März 2022.</ref> hatte mit Freunden bis in den frühen Morgen des 19. September 2021 auf der [[Südstraße]] („Meile“) in der Diskothek [[Saloon Cheyenne]]<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/mord-im-olg-park-in-hamm-angeklagter-schweigt-zum-prozessauftakt-91411983.html ''Mord im OLG-Park: Angeklagter schweigt zum Prozessauftakt'']. In: wa.de vom 15. März 2022.</ref> gefeiert. Nur wenige Minuten, nachdem Sie mit einer Freundin den Nachhauseweg angetreten und sich von dieser nahe des [[Bärenbrunnen]]s verabschiedet hatte, muss sie gegen 6 Uhr nahe des [[Otto-Krafft-Platz]]es auf ihren Mörder getroffen sein.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/mord-hamm-leiche-olg-park-taeter-gefasst-polizei-messer-toetung-90997974.html ''Mord am OLG offenbar aufgeklärt: 27-Jähriger erneut festgenommen'']. In: wa.de vom 24. September 2021.</ref>  
Das Opfer, Hannah S. (25),<ref>[https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/prozess-nach-mord-in-hamm-unheimliches-brief-gestaendnis-von-hannahs-killer-79565794.bild.html ''Ich habe meiner Sexsucht nachgegeben'']. In: bild.de vom 26. März 2022.</ref> hatte mit Freunden bis in den frühen Morgen des 19. September 2021 auf der [[Südstraße]] („Meile“) in der Diskothek [[Saloon Cheyenne]]<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/mord-im-olg-park-in-hamm-angeklagter-schweigt-zum-prozessauftakt-91411983.html ''Mord im OLG-Park: Angeklagter schweigt zum Prozessauftakt'']. In: wa.de vom 15. März 2022.</ref> gefeiert. Nur wenige Minuten, nachdem Sie mit einer Freundin den Nachhauseweg angetreten und sich von dieser nahe des [[Bärenbrunnen]]s verabschiedet hatte, muss sie gegen 6 Uhr nahe des [[Otto-Krafft-Platz]]es auf den Täter getroffen sein.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/mord-hamm-leiche-olg-park-taeter-gefasst-polizei-messer-toetung-90997974.html ''Mord am OLG offenbar aufgeklärt: 27-Jähriger erneut festgenommen'']. In: wa.de vom 24. September 2021.</ref> Möglicherweise hatte dieser ihr hinter einem der großen Wahlplakate für die damals bevorstehende [[Bundestagswahlen in Hamm|Bundestagswahl]] aufgelauert.<ref name="wade241017"/>


Ihr Leichnam wurde bereits gegen 6:45 Uhr von Passanten entdeckt. Die junge Frau war nur noch mit ihrem Oberteil bekleidet. Nach Annahme der Staatsanwaltschaft soll der Täter sie zur sexuellen Befriedigung entkleidet und Fotos angefertigt haben.<ref name="wade-22-06-29"/> Im späteren Strafprozess wurde schließlich klargestellt, dass der Fundort der Leiche nicht der Tatort war. Der direkte Nachhauseweg wäre für Hannah S. über den OLG-Park mit einem erheblichen Umweg verbunden gewesen. Des Weiteren wurden Schleifspuren festgestellt, die belegen, dass die Leiche nachträglich zum Teich gezogen wurde.
Ihr Leichnam wurde bereits gegen 6:45 Uhr von Passanten entdeckt. Die junge Frau war nur noch mit ihrem Oberteil bekleidet. Nach Annahme der Staatsanwaltschaft soll der Täter sie zur sexuellen Befriedigung entkleidet und Fotos angefertigt haben.<ref name="wade-22-06-29"/> Im späteren Strafprozess wurde schließlich klargestellt, dass der Fundort der Leiche nicht der Tatort war. Der direkte Nachhauseweg wäre für Hannah S. über den OLG-Park mit einem erheblichen Umweg verbunden gewesen. Des Weiteren wurden Schleifspuren festgestellt, die belegen, dass die Leiche nachträglich zum Teich gezogen wurde.
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=== 2. Revision ===
=== 2. Revision ===
Am [[10. Mai]] 2024 berichtete der WA, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Revisionsantrag gestellt hatte. Die Begründungsfrist dafür lief am [[10. Oktober]] 2024 ab. Staatsanwältin Gülkiz Yazir fertigte eine 18-seitige Begründung an, mit der sie vor dem Bundesgerichtshof eine neue Würdigung des Falls erreichen wollte. Aus ihrer Sicht sei das Mordmerkmal erfüllt und eine Totschlags-Verurteilung nicht hinnehmbar. Auch die Verteidigung hatte erneut Revision eingelegt und sah materielles Recht falsch angewendet. Jedoch wollte Dennis Kocker, Rechtsanwalt von Simon S., seine Revision zurücknehmen. Die Angehörigen verzichteten als Nebenkläger auf einen Revisionsantrag.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html ''Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag'']. In: wa.de vom 10. Mai 2024.</ref> <ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/olg-mordprozess-dritter-auflage-angehoerige-skeptisch-demuetigend-hamm-nrw-gericht-dortmund-93361527.html ''OLG-Mordprozess vor dritter Auflage – Angehörige skeptisch: „Es war oft demütigend“'']. In: wa.de vom 17. Oktober 2024.</ref>
Am [[10. Mai]] 2024 berichtete der WA, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Revisionsantrag gestellt hatte. Die Begründungsfrist dafür lief am [[10. Oktober]] 2024 ab. Staatsanwältin Gülkiz Yazir fertigte eine 18-seitige Begründung an, mit der sie vor dem Bundesgerichtshof eine neue Würdigung des Falls erreichen wollte. Aus ihrer Sicht sei das Mordmerkmal erfüllt und eine Totschlags-Verurteilung nicht hinnehmbar. Auch die Verteidigung hatte erneut Revision eingelegt und sah materielles Recht falsch angewendet. Jedoch wollte Dennis Kocker, Rechtsanwalt von Simon S., seine Revision zurücknehmen. Die Angehörigen verzichteten als Nebenkläger auf einen Revisionsantrag.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html ''Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag'']. In: wa.de vom 10. Mai 2024.</ref><ref name="wade241017">Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/olg-mordprozess-dritter-auflage-angehoerige-skeptisch-demuetigend-hamm-nrw-gericht-dortmund-93361527.html ''OLG-Mordprozess vor dritter Auflage – Angehörige skeptisch: „Es war oft demütigend“'']. In: wa.de vom 17. Oktober 2024.</ref>


Die Staatsanwaltschaft reichte ihren Schriftsatz letztlich nicht beim Bundesgerichtshof ein. Auf Anfrage des [[WA]] wurde am 25. Februar 2025 mitgeteilt, dass man den Antrag zurückgezogen habe. Die Ankläger begründeten die Entscheidung damit, dass man „vor dem Hintergrund des Verbots der ''reformatio in peius'', das eine höhere Strafe als in dem ersten Urteil verbietet, der langen Verfahrensdauer und der Tatsache, dass die angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zeitlich unbefristet ist, zu dem Ergebnis gelangt [sei], dass die Revision nicht durchgeführt werden soll“. Somit ist das Urteil wegen Totschlags rechtskräftig. Die Angehörigen drückten gegenüber dem Westfälischen Anzeiger ihr Unverständnis über diese Entscheidung aus.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/wir-sind-enttaeuscht-revision-olg-mord-zurueckgezogen-hamm-park-staatsanwaltschaft-dortmund-93593936.html ''„Wir sind enttäuscht“: Revision zu OLG-Mord zurückgezogen – Angehörige bestürzt'']. In: wa.de vom 26. Februar 2025.</ref>
Die Staatsanwaltschaft reichte ihren Schriftsatz letztlich nicht beim Bundesgerichtshof ein. Auf Anfrage des [[WA]] wurde am 25. Februar 2025 mitgeteilt, dass man den Antrag zurückgezogen habe. Die Ankläger begründeten die Entscheidung damit, dass man „vor dem Hintergrund des Verbots der ''reformatio in peius'', das eine höhere Strafe als in dem ersten Urteil verbietet, der langen Verfahrensdauer und der Tatsache, dass die angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zeitlich unbefristet ist, zu dem Ergebnis gelangt [sei], dass die Revision nicht durchgeführt werden soll“. Somit ist das Urteil wegen Totschlags rechtskräftig. Die Angehörigen drückten gegenüber dem Westfälischen Anzeiger ihr Unverständnis über diese Entscheidung aus.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/wir-sind-enttaeuscht-revision-olg-mord-zurueckgezogen-hamm-park-staatsanwaltschaft-dortmund-93593936.html ''„Wir sind enttäuscht“: Revision zu OLG-Mord zurückgezogen – Angehörige bestürzt'']. In: wa.de vom 26. Februar 2025.</ref>