Totschlag an Hannah S.: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Mord am OLG-Teich, Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das '''Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S.''' aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Diese Bezeichnung rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Obgleich die Tat im ersten Verfahren als Mord abgeurteilt wurde, lautet das rechtskräftige Urteil aus der ersten Revision auf Totschlag.
Als Mord am OLG-Teich, Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das '''Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S.''' aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Die Bezeichnung als ''OLG-Mord'' rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Obgleich die Tat im ersten Verfahren als Mord abgeurteilt wurde, lautet das rechtskräftige Urteil aus der ersten Revision auf Totschlag.


Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.
Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.