Totschlag an Hannah S.: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Mord am OLG-Teich''', Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S. aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Diese Bezeichnung rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Das Urteil des zweiten Strafverfahrens lautet zudem auf Totschlag.
Als '''Mord am OLG-Teich''', Mord im OLG-Park oder „OLG-Mord“ wurde in der Presseberichterstattung des [[WA]] das Tötungsdelikt zum Nachteil der 25-jährigen Hannah S. aus Hamm am Sonntag des [[19. September]] [[2021]] bezeichnet. Diese Bezeichnung rührte daher, dass der Leichnam der jungen Frau kurz nach der Tat im [[Ahsepark]] am [[Oberlandesgericht]] aufgefunden wurde, auch wenn die Tat tatsächlich nicht hier stattgefunden hatte. Das Urteil des zweiten Strafverfahrens lautet zudem auf Totschlag, nicht Mord.


Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.
Das Verbrechen bewegte die Hammer Öffentlichkeit und führte zu lokaler und überregionaler Medienberichterstattung.