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Urkunde 1694 April 14

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In einer Verordnung der klevischen Regierung vom 14. April 1694 wird festgelegt, dass katholischer Gottesdienst nur auf den adeligen Häusern Hemer, Opherdicke und Herringen (Tork) gehalten werden dürfe.

Standort

Stadtarchiv Soest [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch (Bestand A)
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