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Urkunde 1669 Mai 7

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Bernhard Märcker, Gograf des Hochgerichts Schwelm, reversiert am 7. Mai 1669 als Vormund seines Vetters Johann Friedrich Reinermann Bernhard Dietrich von der Recke zu Heessen die Belehnung mit Ländereien in dem Mallinckrodter Weerthe und Gehölz aus dem Mallinckrodter Lehngehölz. Zeugen: Eberhard Erckels, Dit. Wilhelm Elverfeldt, Notar und Lehnschreiber.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden
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