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Urkunde 1613 Juni 2
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Richter und Schöffen des weltlichen Hofgerichts zu Menden bekunden am 2. Juni 1613, dass Dorothea von Galen, Witwe von Neheim (Nehem) zu Werries und Vellinghausen (Vellinkhausen), ihrer Tochter, Clara von Nehem, Stiftsjungfer zu Fröndenberg (Freundenberg), den ihr zustehenden halben Teil des adeligen Hauses Rödinghausen (Röddinkhausen) vermachen wolle.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden