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Urkunde 1610 Mai 29

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Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein
Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

In einer Rentenverschreibung vom 29. Mai 1610 tritt Jobst von der Recke zu Heessen als Vormund des Ludger Wilhelm von Raesfeld auf.

Regest

Henrich Ledebur, Domherr zu Münster, Jobst von der Recke zu Heessen, Johann Korff gen. Schmisinck zu Harkotten, Johann Schenckingk zu Bevern und Dietrich zum Sande, Vormünder Ludger Wilhelms von Raeßfelt, Sohn Godderts von Raeßfeldt, Drost zu Sassenberg, verkaufen Johann von Detten, Kanoniker und Senior am Alten Dom zu Münster eine Rente von 30 Reichstalern für 500 Reichstaler verwandt zur Abfindung des Herrn von Dort wegen der 6. Merfeldschen Quote. Die Rente soll bezahlt werden aus der merfeldschen Quote und dem Haus und Hof und der Hundstegge in Münster.

Unterschrift und Siegelankündigung der Aussteller.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Archiv Darfeld, Haus Bevern, Urkunden
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