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Urkunde 1572 Februar 1 c

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Am 1. Februar 1572 stellt Johann von Neheim zu Werries dem Dietrich von Galen zu Bisping einen Schadlosbrief aus.

Regest

Johan van Nehem zu Werries, Heidmühlen (Heymollen) und Vellinghausen (-nckhuysen) und seine Frau Dorothea versprechen, den Diderich van Galen zu Bisping (-nck) schadlos zu halten wegen der Bürgschaft, die er für sie gegenüber Elizabeth van Heven, Witwe des Bertoldt Bisschoping zu Darl (Dairle), übernommen hat, der Johan und Dorothea für 300 rheinische Gulden eine Rente von 15 Gulden verkauft haben. Zum Unterpfand setzen sie ihre freieigenen Erben Klockenbusch, Quante und Tyinckhoff im Kirchspiel Dolberg in der Bauerschaft Guissen. Johan van Nehem siegelt.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament erhalten. Das anhängende Siegel ist abgefallen. Auf der Rückseite findet sich folgendes: Inhaltsvermerke; ad gradum octavum; Altsignaturen (LL; 7; Aktiv-Kap IV).

Standort

LWL-Archivamt Münster [1]

Anmerkungen

  1. Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 1435

Siehe auch