Urkunde 1553 Mai 1
Johann von der Recke zu Heessen, Amtmann zu Werne, und seine Frau Ermgart verschreiben am 1. Mai 1553 dem Jurgen Rodinckhuyß, Bürger zum Hamme, eine Schuld und eine jährliche Rente aus ihrem Gut zu Hamm auf der Brüderstraße, dessen Grenzen näher beschrieben werden, und setzen als Unterpfand ihr gesamtes Hab und Gut. Zeugen sind Pastor Hermann Klaphecke und der Vogt zu Heessen, Hinrich Heynckhuyß.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden