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Urkunde 1549 Juni 12
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Herman Wiltstack, Richter zu Hamm und Rhynern, bekundet am 12. Juni 1549, dass er auf Veranlassung Bernds von Beverförde ein gerichtliches Verhör angestellt habe darüber, ob von einem zehntbaren, aber wüstliegenden Lande der Zehnte zu haben, ob von zehntbarem Lande der Mist auf nicht zehntbares zu fahren, wie lange ein zehntbares beweiden zu lassen sei u.v.m. Zugegen waren als Standgenossen des Gerichts Goedert Torck zu Edinkhusen, Gert Goebbelen, Schulte zu Muntloe [Muntteloe], Rodolph Beyer und Steffen Wanderloe, Frohnen des Gerichts.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.), Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunde