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Urkunde 1496 März 17

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Eine Schadloserklärung des Godert von der Recke, Amtmanns zu Werne, an seinen Bruder Dietrich von der Recke, der ihm seinen Hof Twenhofen geliehen hatte, um daraus dem Evert Kellen, Vicar zum St. Jacobi Altar zu Werne, 60 Gulden verschreiben zu können, datiert auf den 17. März 1496.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 220

Siehe auch