Die Bürgerkapitäne (Bürgerkapitäns) befehligten jeweils eine Bürgerkompagnie. Es gab vier Kompagnien, die der Hofeneinteilung entsprachen. Diese vier Kompagnien unterteilten sich wiederum in Rotten. Jede Kompagnie wurde von vier Offizieren geführt[1], deren ältester als Bürgerkapitän das Kommando hatte. Vier Bürgerkapitäne sind nach Lappe noch für das Jahr 1781 belegt.

Anmerkungen

  1. Diese Zahl beschloss die Bürgerschaft 1695; vgl. Lappe, S. 124.

Literatur