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Urkunde 1468 Januar 5

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Am 5. Januar 1468 einigen sich die Brüder Gert und Dietrich von der Recke auf eine Erbteilung ihrer Güter.

Regest

Erbteilungsvertrag zwischen den Brüdern Gerd und Dietrich von der Recke, in dem alle ihre Güter verzeichnet und in zwei gleiche Teile geteilt sind. Danach erhielt Gerd das Haus Heessen mit allem Zubehör und allen Verpflichtungen, Dietrich das Haus Steinfurt, ebenfalls mit allem Zubehör und allen Verpflichtungen. Die Freistühle und die Lehngüter blieben Gemeinbesitz.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Bemerkungen

Vergleiche dazu auch die Urkunde 1468 Januar 5 a.

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 16

Siehe auch