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Urkunde 1577 März 21

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Der Offizial des Gerichts zu Münster bestätigt am 21. März 1577 auf die Klage des Pastors zu Heessen, Johan Timpe, das alte Recht des Hauses Heessen, die Küsterstelle zu Heessen zu vergeben und in diesem Falle die Witwe des bisherigen Küsters aus der Küsterwohnung zu entfernen und Paul Hülsmann als geeigneten neuen Küster einzusetzen.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch