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Urkunde 1605 März 9
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Die Eheleute Goddert Harmen zu Harne und Elisabeth geb. von der Recke geben dem Jobst von der Recke und seiner Frau Elbrecht Kettler am 9. März 1605 einen Schadlosbrief, als diese sich neben Goddert Torck zu Harn als Prinzipalschuldner dem Bernhard Ickingk gen. Schmithaus und seiner Frau Elsebein Korlews für 500 Reichstaler verbürgt haben, die Henrich Ovelacker zu Antfelt und seine Frau Beatrix von Galen aufgenommen haben.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden