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Urkunde 1412 Juni 11
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Der Kleriker Hartlef von Neheim ("Nehem") wird am 11. Juni 1412 durch Graf Adolf von Kleve-Mark für die - nach dem Verzicht des Priesters Johannes "Hobeyle" vakante - Pfarrkirche zu Mark bei Hamm dem Dekan der Kirche St. Mariae ad gradus in Köln als Archidiakon präsentiert; und zwar mit einem Notariatsinstrument, das vom Kleriker Georg Piel ("Pyl") als Notar ausgestellt war.
Standort
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 350c Märkische Betreffe in den klevischen Registern, Nr. 193