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Urkunde 1624 Oktober 26
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Der Offizial des Hofes zu Münster bekundet am 10. Oktober 1624, der Anwalt Johann Hobings habe einen (sic!)Chirograph vorgelegt, das besagt, er habe dem ehrenvesten Gerhard von Galen zum Ermelinghofe 100 Reichstaler für ein halbes Jahr geliehen. Galen habe sein Versprechen nicht gehalten, diese Summe binnen eines halben Jahres zurückzuzahlen. Der Offizial lädt am 26. Oktober 1624 alle Gläubiger binnen 14 Tagen ihre Ansprüche anzumelden und verfügt die Einweisung in die verpfändeten Güter.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten