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Urkunde 1556 September 29

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Johann Korff und seine Ehefrau Dorothea geloben am 29. September 1556 Gerdt von Galen zum Ermelinghof (thon Ermelinckhaue), ihren Schwager, schadlos zu halten von seiner Bürgschaft, die er für die Korffs übernommen hat gegenüber Goddert von Raesfeld (Raisfeldt), Domherrn zu Münster, Rosero von Westrum (Westerum), Kanoniker der Kirche St. Mauritz (sunte Mauritius) vor Münster, Johann Drosten, Senior der Kirche St. Ludgeri, Bertholdt Travelmann, Bürgermeister zu Münster und Herrn Berendt Sundesbecke, Nachlassverwalter des verstorbenen Johann Clevorn (Cleveren), ehemals Kanoniker der Kirche St. Mauritz (sunte Mauritii) vor Münster, für eine jährliche Rente von 10 goldenen rheinischen Gulden, fällig an Michaelis Archangeli (29. September). Die Rente ist für die unmündigen Kinder des verstorbenen Johann Clevorn (Cleveren). Johann Korff und seine Frau haben die Rente für 200 oberländische rheinische Goldgulden verkauft. Sie ist zu bezahlen aus ihren Erbgütern, genannt Hof zu Vorwerk (tho Voerwerck) und Woltmans Erbe, beide im Kirchspiel Milte (Mylte), gelegen in der Kirchbauerschaft, sowie aus Lubeken Smehusens Erbe, gelegen im Kirchspiel Warendorf in der Bauerschaft "Smehusen" (Hof Schmiehausen in der Bauerschaft Velsen). Als Unterpfand setzen sie dem Gerdt von Galen die genannten Erbgüter.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten