ACHTUNG! Wegen der Umstellung auf eine neue Software-Version wird das HammWiki am Freitag und Samstag (22./23. August 2025) zeitweilig nur lesend zur Verfügung stehen.

Urkunde 1538 Februar 11

Aus HammWiki
Version vom 24. Mai 2015, 18:39 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gobel von Drechen, Richter zu Hamm und Rinern, bekundet am 11. Februsr 1538, dass Hermann der Klusen von Blankenberg, Priester und Pater des Gotteshauses Marienhof bei Rinern, der Procuratorin und einer Schwester desselben, Namens des ganzen Konvents, 223 Goldgulden Hauptsumme, in verschiedenen Geld- und Getreide-Rentverschreibungen übergeben hat.

Quelle

Digitalisat der Urkunde, Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster, Bestand A 385, Kloster Marienhof, Rhynern

Siehe auch

Anmerkungen