Urkunde 1346 Juni 20

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Johannes dictus de Boygge bekundet am 20. Juni 1346, dass er unter Zustimmung der Seinigen dem Kloster Kappenberg eine halbe Hufe, genannt Osthus und gelegen zu Bergkamen nebst Zubehör sowie 10 Schar [1] Holz in der Bergkamener Mark und 1 „utschar" [2] in der Lercher Mark als Eigentum verkauft hat.

Literatur

  • Robert Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 145

Siehe auch

Anmerkungen

  1. eine Schar meint einen Anteil an einem gemeinschaftlichen Holzbestand. Eine genaue Maßangabe ist damit nicht verbunden, sondern hängt von den lokalen Gegebenheiten ab.
  2. von utscharen, (mittelniederdeutsch) ausnehmen, also in diesem Fall ein ausgesondertes Gehölz