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Urkunde 1658 Juli 24

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Henrich Albert von und zu Schlickum und Dietherich Quadt von Landscron, Herr zu Flamersheim einigen sich am 24. Juli 1658 über Forderungen, - wegen des Brautschatzes vorgeschossenen Geldes und sonstiger Prätensionen an Haus und Gütern von Neheim, auf die Geldsumme von 1550 Taler, wovon letzerer in acht Tagen 1050 Taler im Hause des Priesters zu Rhynern entrichten will.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden