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Urkunde 1748 Mai 31
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M. J. F. Nürenberg, Bevollmächtigter des Leutnants S. C. Freiherrn von Fridag, bekundet am 31. Mai 1748 in Nordherringen, dass der Hoffiskal Vethacke, Bevollmächtigter des Freiherrn von Düngellen zu Dalhausen, dessen Darlehn vom 21. Januar 1730 mit den rückständigen Zinsen zurückgezahlt hat.
Standort
Urkunden des Archivs der Stadt Wanne-Eickel [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Ernst Symann: Die Urkunden des Stadtarchives Wanne-Eickel, 1601 - 1780. Wanne 1929 (Veröffentlichungen des Stadtarchives Wanne-Eickel, Band II Heft 2)