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Urkunde 1310 September 2

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König Heinrich VII. ermächtigt den Erzbischof Heinrich II. von Köln, die Reichspfänder Dortmund mit dem Schultheißenamt und den Juden, Westhofen und Elmenhorst, die dem Grafen Engelbert von der Mark verpfändet waren, für sich gegen Erlegung der von Engelbert gezahlten Pfandsumme einzuziehen.

Datierung

Die Urkund eist selber wohl ohne Datierung, jedoch ordnete sie Rübel nach einer gleichartigen Urkunde in derselben Angelegenheit auf den oben genannten 2. September. [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. Karl Rübel: Dortmunder Urkundenbuch. Band I. Erste Hälfte. Dortmund 1881, S. 221
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