Zum Inhalt springen

Urkunde 1603 November 5 c

Aus HammWiki
Version vom 12. Oktober 2013, 18:07 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Johann Tappe, Bürger zu Soest, reversiert am 5. November 1603 Johann von der Recke zu Steinfurt die Belehnung für Johann vom Dale, Sohn des Andreas vom Dale, mit dem 4. Teil des Gutes zu Ruploh, die Gobel vom Dael von Patroclus von Soest aufgetragen war, mit 2 Höfen zu Ruploh, wie sie Andreas Kleppinck zu Lehen trug und mit 11 Morgen Land des Schurhauses beim Hattweg. Zeugen: Henrich Akenhecke und Henrich Bruninckhausen; Siegelankündigung Henrich Brüninckhausens.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]

Bemerkungen

Die beiden genannten Zeugen sind nach Hamm zuzuordnen.

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von HammWiki. Durch die Nutzung von HammWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.