Urkunde 1602 Mai 2

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Vor dem Offizial des geistlichen Gerichts zu Münster einigt sich am 2. Mai 1602 Heinrich Mallinckrodt zur Küchen, dem wie Ludolph von Galen zum Ermelinghof in der Diskussionssache Freitags von Laer zu Genegge auf Grund von Bürgschaften seiner Vorfahren für Freitag von Laer der Rottmanns-Hof zugesprochen wurde, mit Ludopph von Galen: dieser gibt dem Mallinckrodt seine im Rottmanns Hof angewachsenen Zinsen heraus und nimmt dafür den Hof erblich in Besitz. Mallinckrodt erklärt für sich und seine Ehefrau diese Zinsen in Höhe von 1257 1/2 Reichstalern und 12 Schillinge am Gerichtstage empfangen zu haben und cediert ihm im Gegenzug den Rottmanns-Hof.

Wappen der Familie von Galen

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Ermelinghof, Bestand Ermelinghof, Urkunden