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* Mit einer Order vom [[25. August]] untersagt [[König Friedrich II. von Preußen]] den Richtern die Einmischung in die Stadtverwaltung. Stattdessen werden vier [[Gemeinheitsvorsteher]] – je einer pro Stadtviertel (''Hoven'') – eingesetzt. Es sind dies die Herren Moellenhoff, Johann Arnold Klönne, Georg Heinrich Juckenack und Georg von der Fecht. | * Mit einer Order vom [[25. August]] untersagt [[König Friedrich II. von Preußen]] den Richtern die Einmischung in die Stadtverwaltung. Stattdessen werden vier [[Gemeinheitsvorsteher]] – je einer pro Stadtviertel (''Hoven'') – eingesetzt. Es sind dies die Herren Moellenhoff, Johann Arnold Klönne, Georg Heinrich Juckenack und Georg von der Fecht. | ||
* In der Weihnachtsnacht wurde beim Kötter zu [[Wambeln]] eingebrochen. Dabei wurden einige holländische Gulden, ein alter französischer Kreuztaler und ein alter brandenburgischer Gulden, 21 silberne Knöpfe, ein silberner Haarspieß sowie einige Kleidungsstücke sowie Flachs und Leinen gestohlen. <ref> Münsterisches Intelligenzblatt. Nr. 40 vom 18. Mai 1779, siehe [https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/4384060 zeitpunkt.nrw]</ref> | |||
== Religion == | == Religion == | ||