Urkunde 1457 März 6

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Nachdem Godert von der Recke ohne Erben gestorben ist, beanspruchen sowohl Dietrich als auch Johann von der Recke dessen Erbe das Haus Heeren. Zur Entscheidung über diese Angelegenheit berufen sie am 6. März 1457 vier Schiedsleute.

Wappen der Familie von der Recke
Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 15

Siehe auch