Urkunde 1416 Juni 30

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Am 30. Juni 1416 wird vor dem Freigrafen Bernd Mostert und unter Zeugenschaft des Johann von Volmarstein ein Wiederkaufsrecht für Güter in Walstedde und Drensteinfurt verhandelt.

Wappen der Familie von Volmarstein

Regest

Vor dem Freistuhl, besetzt durch Freigraf Bernd Mostert, gibt Hermann von Herbern dem Lambert von Boynen das Recht des Wiederkaufs der ihm abgekauften Güter in den Kirchspielen Walstedde und Drensteinfurt mit 100 Gulden rhein. in der Woche vor oder nach St. Peter ad cathedram (22. Februar) mit Vorbehalt eines Jahresgeldes von 10 Gulden und des kleinen darüber fahrenden Dienstes.

Zeugen sind Johann von Volmerstein und Freigraf Bernd Mostard sowie die Gerichtsleute Cort Krakerugge, Wilhelm von Enderlo, Johann von Walstedde und Gerd von Herbern, Bastard.

Hermann von Herbern und Freigraf Bernd Mostard hängen ihre Siegel an.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Itlingen (Dep.), Bestand Itlingen, Urkunden

Siehe auch