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Urkunde 1614 Mai 17 a

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Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

In einer Rentenverschreibung vom 17. Mai 1614 tritt Jobst von der Recke zu Heessen als Vormund des Ludger Wilhelm von Raesfeld auf.

Regest

Henrich Ledebur, Domherr zu Münster, Jobst von der Recke zu Heessen, Johann Korff gen. Schmisinck zu Harkotten, (Johann Schenckinck zu Bevern) und Dietrich zum Sande, Lic., Vormünder des Sohnes Godderts von Raesfeld, Drost zu Sassenberg, Ludger Wilhelm von Raesfeld, verkaufen Jobst Freie zu Boddingk eine Rente von 30 Reichstalern für 500 Reichstaler Kapital zur Bezahlung der 1.500 Reichstaler, die Johann Korff gen. Schmisinck von Goddert von Raesfeld unter 14.04.1602 verschrieben und waren und die er nun gekündigt hatte. Die Rente ist zahlbar aus dem Anteil an dem merveldtschen Erbe, dem angekauften Anteil der von Dorth zu Dorth und dem Raesfeldschen Haus in Münster in der Hundestegge.

Unterschrift und Siegelankündigung der Aussteller und Vormünder.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Archiv Darfeld, Haus Bevern, Urkunden