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Urkunde 1562 März 31
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Eine Schadloserklärung des Dietrich von Dincklage zu Dincklage an Johann von der Recke zu Heessen, der sich für ihn dem Domherrn Caspar Vrden für 100 Reichstaler verbürgt hatte, datiert auf den 31. März 1562.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 181