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Urkunde 1491 Februar 7
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Am 7. Februar 1491 wird ein Lehengut von Dietrich von der Recke zu Heessen von Johann Rödinghaus reversiert.
Regest
Johann Rodinckhus, Johanns Sohn, reversiert Dietrich von der Recke zu Heessen (Heytzen), Gerds Sohn, die Belehung mit dem Gut zu Kersebome, Kirchspiel Rhynern.
Zeugen: Gert Brunynckhus, Bürgermeister zu Hamm, Rolf Vollenspit.
Siegelankündigung des Ausstellers
Datum: up den Mandaghe na sunte Agnethen daghe
Überlieferung
Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert.
Standort
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden