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Urkunde 1478 März 11

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Das Kapitel des Alten Domes zu Münster erteilt am 11. März 1478 den Brüdern Gerd und Dietrich von der Recke das Recht, eine Rente von 5 Gulden jährlich wiedereinlösen zu können, die es aus dem Brockhof zu Heessen und dem Averdinckhof zu Steinfurt zieht.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch