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Urkunde 1395 Juni 15

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Goswin van Melderke bekundet am 15. Juni 1395 gegenüber seinem Lehnsherrn Dietrich von Volmarstein, dass er das Gut Ekenbern, das er dem Diderike den Ketelere versetzt hat, binnen sechs Jahren wieder auszulösen. Ansonsten verpflichtet er sich zum Einlager in Hamm.

Literatur

  • Robert Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 228

Siehe auch

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