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Urkunde 1479 Oktober 31

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Dem Gerd von der Recke wird am 31. Oktober 1479 vom Gericht erlaubt, sich an den Gütern des Johann Rodinghus im Gericht Ascheberg schadlos zu halten.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 318

Siehe auch