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Urkunde 1644 Februar 20
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Johan Degenhard Wilkink, bodelschwingscher Richter zu Mengede, bekundet am 20. Februar 1644, dass Kiliana von Brabeck, Witwe von Beverförde zu Oberwerries, und Katharina von Brabeck zu Asscheberg zu Byink, ihn laut des Urteils in Sachen Anna Lucina von Hoete (Hoethe), Äbtissin zu Gevelsberg, und Niclaeß von Hoethe zum Kringeldantz, ersucht hätten, die Immission in Maßbrock, meylohische Holzgerichts-Gerechtigkeit, in die Ausdriften des Hauses Westhausen, in die Immissionsparzellen des Bürgermeisters Georg Landman und in andere Besitzungen durch einen Bevollmächtigten zu betreiben.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden