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Urkunde 1282 1281 März 2: Unterschied zwischen den Versionen

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Johannes de Kamene und Themo, Richter der Stadt Hammo (oppidum de Hammone) [Hamm], reversieren Dekan und Kapitel von St. Mariengraden zu Köln den Zehnt im Dorf Ostunge [Osttünnen] im Kirchspiel Rinere [Rhynern] auf 11 Jahre, wofür sie alljährlich auf Lamberti (17. 9.) 3 Mark und 6 Schilling in Dortmunder Denaren entrichten. Den Zehnten hatten sie von Goszwinus de Hofstat gekauft im Einvernehmen mit Mariengraden, weshalb sie dem Stift jährlich ferner ein Gastrecht pflichtig sind oder 3 Dortmunder Schillinge. Falls gt. Vorbesitzer Goszwinus den Ausstellern das Objekt endgültig überläßt, sind an Mariengraden außerdem 3 Mark und 6 Schilling vorhure von den Ausstellern zu bezahlen. Es siegeln auf Bitten der Aussteller Rat, Schöffen und Gemeinde der Stadt Hamm. (crastino Dominice Oculi).
Johannes de Kamene und Themo, Richter der Stadt Hammo (oppidum de Hammone) [Hamm], reversieren Dekan und Kapitel von St. Mariengraden zu Köln den Zehnt im Dorf Ostunge [Osttünnen] im Kirchspiel Rinere [Rhynern] auf 11 Jahre, wofür sie alljährlich auf Lamberti (17. 9.) 3 Mark und 6 Schilling in Dortmunder Denaren entrichten. Den Zehnten hatten sie von Goszwinus de Hofstat gekauft im Einvernehmen mit Mariengraden, weshalb sie dem Stift jährlich ferner ein Gastrecht pflichtig sind oder 3 Dortmunder Schillinge. Falls gt. Vorbesitzer Goszwinus den Ausstellern das Objekt endgültig überläßt, sind an Mariengraden außerdem 3 Mark und 6 Schilling vorhure von den Ausstellern zu bezahlen. Es siegeln auf Bitten der Aussteller Rat, Schöffen und Gemeinde der Stadt Hamm. (crastino Dominice Oculi).
== Wortlaut ==
Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach WUB Band 7 (S. 828) zitiert: <ref> Westfälisches Urkundenbuch. Band 7. Die Urkunden des kölnischen Westfalens vom J. 1200-1300. Münster 1901 </ref>:
<blockquote>
[in Arbeit]
</blockquote>


== Standort ==
== Standort ==

Version vom 21. August 2025, 22:46 Uhr

Johannes von Kamen und Themo, Richter zu Hamm, kaufen den Zehnten in Osttünnen. Die entsprechende Urkunde datiert auf den 2. März entweder des Jahres 1281 oder 1282.[1]

Regest

Johannes de Kamene und Themo, Richter der Stadt Hammo (oppidum de Hammone) [Hamm], reversieren Dekan und Kapitel von St. Mariengraden zu Köln den Zehnt im Dorf Ostunge [Osttünnen] im Kirchspiel Rinere [Rhynern] auf 11 Jahre, wofür sie alljährlich auf Lamberti (17. 9.) 3 Mark und 6 Schilling in Dortmunder Denaren entrichten. Den Zehnten hatten sie von Goszwinus de Hofstat gekauft im Einvernehmen mit Mariengraden, weshalb sie dem Stift jährlich ferner ein Gastrecht pflichtig sind oder 3 Dortmunder Schillinge. Falls gt. Vorbesitzer Goszwinus den Ausstellern das Objekt endgültig überläßt, sind an Mariengraden außerdem 3 Mark und 6 Schilling vorhure von den Ausstellern zu bezahlen. Es siegeln auf Bitten der Aussteller Rat, Schöffen und Gemeinde der Stadt Hamm. (crastino Dominice Oculi).

Wortlaut

Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach WUB Band 7 (S. 828) zitiert: [2]:

[in Arbeit]

Standort

Historisches Archiv der Stadt Köln[3]

Bemerkungen

Die Urkunde ging am 3. März 2009 durch den Einsturz des Kölner Archivs verloren.

Anmerkungen

  1. Overmann 1903, S. 120, datiert die Urkunde auf das Jahr 1281
  2. Westfälisches Urkundenbuch. Band 7. Die Urkunden des kölnischen Westfalens vom J. 1200-1300. Münster 1901
  3. Bestand 251 Mariengraden, U 1/23

Siehe auch