Urkunde 1276: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Wappen der Grafen von der Mark.jpg|thumb|right|Wappen der Grafen von der Mark]]
Erzbischof Siegfried von Köln, Abt Albero von Werden und [[Graf Engelbert I.|Graf Engelbert von der Mark]] bekunden im Jahr [[1276]], dass Gerhard von Kothusen das im von der Abtei Werden überlassene Recht an den Höfen Vehove und Rode, ferner alle zum Drostenamt der Pröpositur Werden gehörenden Rechte an den Propst und Konvent von Werden verkauft hat.
Erzbischof Siegfried von Köln, Abt Albero von Werden und [[Graf Engelbert I.|Graf Engelbert von der Mark]] bekunden im Jahr [[1276]], dass Gerhard von Kothusen das im von der Abtei Werden überlassene Recht an den Höfen Vehove und Rode, ferner alle zum Drostenamt der Pröpositur Werden gehörenden Rechte an den Propst und Konvent von Werden verkauft hat.


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