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Urkunde 1265 Mai 29: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Wappen der Grafen von der Mark.jpg|thumb|right|Wappen der Grafen von der Mark]]
[[Graf Engelbert I.|Graf Engelbert von der Mark]] überlässt am [[29. Mai]] [[1265]] eine Anzahl Höriger, welcher sein Bruder Graf Otto von Altena von denen von Cothusen gekauft hatte, dem Abt Albero von Werden. Die Urkunde ist in Werden ausgestellt.
[[Graf Engelbert I.|Graf Engelbert von der Mark]] überlässt am [[29. Mai]] [[1265]] eine Anzahl Höriger, welcher sein Bruder Graf Otto von Altena von denen von Cothusen gekauft hatte, dem Abt Albero von Werden. Die Urkunde ist in Werden ausgestellt.



Version vom 7. August 2025, 16:05 Uhr

Wappen der Grafen von der Mark

Graf Engelbert von der Mark überlässt am 29. Mai 1265 eine Anzahl Höriger, welcher sein Bruder Graf Otto von Altena von denen von Cothusen gekauft hatte, dem Abt Albero von Werden. Die Urkunde ist in Werden ausgestellt.

Wortlaut

Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst. Ihr Wortlaut wird nach der Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins (Bd. 7, S. 41-43) zitiert: [1]

[in Arbeit]

Übersetzung

Der Urkundentext lautet ins Deutsche übertragen wie folgt:

[in Arbeit]

Literatur

  • Westfälisches Urkundenbuch. Band 7. Die Urkunden des kölnischen Westfalens vom J. 1200-1300. Münster 1901

Anmerkungen

  1. Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins. 7. Band. Bonn 1871

Siehe auch