Urkunde 1427 Juli 26: Unterschied zwischen den Versionen

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Rolef Volenspit, seine Frau Katherine und seine Söhne Sander und Arnd verschreiben am 26. Juli 1427 der Äbtissin Elisabeth van Westwick und dem Konvent des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] eine jährliche Rente von vier Goldgulden, zahlbar aus ihren Gütern Schrajar und Mathena zur Mark.
Rolef Volenspit, seine Frau Katherine und seine Söhne Sander und Arnd verschreiben am [[26. Juli]] [[1427]] der Äbtissin Elisabeth van Westwick und dem Konvent des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] eine jährliche Rente von vier Goldgulden, zahlbar aus ihren Gütern Schrajar und Mathena zur Mark.


Der [[Landesherrliche Richter|Richter]] zu Hamm, Ludeke der Rutener, wird um Mitsiegelung gebeten.
Der [[Landesherrliche Richter|Richter]] zu Hamm, Ludeke der Rutener, wird um Mitsiegelung gebeten.
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