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Im Jahre [[1226]] gründete [[Graf Adolf I.]] von der Mark am Zusammenfluss von [[Lippe]] und [[Ahse]] die Stadt Hamm, nachdem Stadt und Burg [[Nienbrügge]] seines [[1225]] der Reichsacht verfallenen Vetters [[Friedrich von Isenberg|Friedrich von Altena-Isenberg]] zerstört worden waren. Die als Planstadt angelegte Stadt Hamm stattete er mit einem möglicherweise für Nienbrügge vorgesehenen [[Gründungsprivileg|Stadtrecht]] von [[1213]] aus. Die [[Stadtburg]] der Grafen am [[Nordenwall]] wurde schon im 13. Jahrhundert in den Bau der [[Stadtmauer|Stadtbefestigung]] einbezogen. | Im Jahre [[1226]] gründete [[Graf Adolf I.]] von der Mark am Zusammenfluss von [[Lippe]] und [[Ahse]] die Stadt Hamm, nachdem Stadt und Burg [[Nienbrügge]] seines [[1225]] der Reichsacht verfallenen Vetters [[Friedrich von Isenberg|Friedrich von Altena-Isenberg]] zerstört worden waren. Die als Planstadt angelegte Stadt Hamm stattete er mit einem möglicherweise für Nienbrügge vorgesehenen [[Gründungsprivileg|Stadtrecht]] von [[1213]] aus. Die [[Stadtburg]] der Grafen am [[Nordenwall]] wurde schon im 13. Jahrhundert in den Bau der [[Stadtmauer|Stadtbefestigung]] einbezogen. | ||
In Kooperation mit den [[Grafen von der Mark|Stadtherren]] sind ab [[1263]] [[Bürgermeister]], Rat und Stadtschöffen nachweisbar, wurde [[1268]]/69 das Münzrecht erworben und [[1280]] das [[Nordenhospital]] gestiftet. Bereits im 14. Jahrhundert beteiligten sich Hammer Kaufleute auch am [[Hanse|hansischen Fernhandel]]. Exportiert wurden unter anderem Leinwand (''Hammesche Laken'') und Bier (''[[Keut]]''). In der Kommunalverfassung der Stadt spielten die Hoven eine wichtige Rolle, indem sie die Kurherren benannten, die an der Wahl der Ratsherren beteiligt waren. | In Kooperation mit den [[Grafen von der Mark|Stadtherren]] sind ab [[1263]] [[Bürgermeister]], Rat und Stadtschöffen nachweisbar, wurde [[1268]]/69 das Münzrecht erworben und [[1280]] das [[Nordenhospital]] gestiftet. Bereits im 14. Jahrhundert beteiligten sich Hammer Kaufleute auch am [[Hanse|hansischen Fernhandel]]. Exportiert wurden unter anderem Leinwand (''Hammesche Laken'') und Bier (''[[Keut]]''). In der Kommunalverfassung der Stadt spielten die [[Hofe|Hoven]] eine wichtige Rolle, indem sie die [[Kurherren]] benannten, die an der Wahl der Ratsherren beteiligt waren. | ||
Nach der Vereinigung der Grafschaften von Kleve und Mark blieb Hamm zunächst Sitz des [[Graf Gerhard|Grafen Gerhard]], der [[1455]] das [[Franziskanerkloster]] stiftete. Ebenso errichteten Hammer Bürgerinnen und Bürger zahlreiche [[Soziale Stiftungen]]. Im 16. Jahrhundert setzte ein wirtschaftlicher Niedergang ein. Im Düsseldorfer Teilungsvertrag vom [[21. März]] [[1624]] wurde die Stadt Hamm dem Kurfürsten von Brandenburg zugesprochen. Ab 1666 fiel sie endgültig an Brandenburg. | Nach der Vereinigung der Grafschaften von Kleve und Mark blieb Hamm zunächst Sitz des [[Graf Gerhard|Grafen Gerhard]], der [[1455]] das [[Franziskanerkloster]] stiftete. Ebenso errichteten Hammer Bürgerinnen und Bürger zahlreiche [[Soziale Stiftungen]]. Im 16. Jahrhundert setzte ein wirtschaftlicher Niedergang ein. Im Düsseldorfer Teilungsvertrag vom [[21. März]] [[1624]] wurde die Stadt Hamm dem Kurfürsten von Brandenburg zugesprochen. Ab 1666 fiel sie endgültig an Brandenburg. | ||
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[[Bild:Johann_Anton_Arnold_Möller.jpg|thumb|right|Porträt des Bürgermeisters [[Johann Anton Arnold Möller]] († 1806)]] | [[Bild:Johann_Anton_Arnold_Möller.jpg|thumb|right|Porträt des Bürgermeisters [[Johann Anton Arnold Möller]] († 1806)]] | ||
[[Bild:Wilhelm_Redicker.jpg|thumb|right|Porträt des Stadtverordneten [[Wilhelm Redicker I|Wilhelm Redicker]] († 1880)]] | [[Bild:Wilhelm_Redicker.jpg|thumb|right|Porträt des Stadtverordneten [[Wilhelm Redicker I|Wilhelm Redicker]] († 1880)]] | ||
An der Spitze der Stadt ist bereits seit [[1263]] ein Rat nachweisbar. Er wechselte jährlich. Der „sitzende Rat“ hatte 12 Mitglieder, die nach Ablauf des Amtsjahres den „alten Rat“ bildeten. Wurde der Rat anfangs vom [[Grafen von der Mark|Stadtherrn]] ernannt, so wählte ihn die Bevölkerung ab 1376. Später wurde er indirekt durch 8 Kurherren gewählt. Vorsitzende des Rates war zunächst ein, später zwei [[Bürgermeister]]. Seit dem 16. Jahrhundert gab es einen [[Magistrat]] als geschäftsführendes Organ des Rates. Diesem gehörten die Bürgermeister, zwei Kämmerer und zwei Fiscimeister an. Durch die Interimsinstruktion von [[1718]] wurde die altständische Ratsverfassung außer Kraft gesetzt und der jährlich wechselnde Rat durch den ständigen Magistrat ersetzt, der vom preußischen König meist auf Lebenszeit ernannt wurde. [[1808]] wurde in Hamm die Kommunalverfasssung des Großherzogtums Berg eingeführt. Dem Maire ([[Bürgermeister]]) standen zwei Beigeordnete zur Seite, die von den ebenfalls ernannten Mitgliedern des [[Munizipalrat|Munizipalrates]] beraten wurden. Auch nach der Wiedereingliederung in das Königreich Preußen blieb dieser Zustand erhalten, wobei der Munizipalrat in [[Gemeinderat]] umbenannt wurde, dessen Mitglieder aber immer noch (in der Regel auf Lebenszeit) ernannt wurden. | An der Spitze der Stadt ist bereits seit [[1263]] ein Rat nachweisbar. Er wechselte jährlich. Der „sitzende Rat“ hatte 12 Mitglieder, die nach Ablauf des Amtsjahres den „alten Rat“ bildeten. Wurde der Rat anfangs vom [[Grafen von der Mark|Stadtherrn]] ernannt, so wählte ihn die Bevölkerung ab 1376. Später wurde er indirekt durch 8 [[Kurherren]] gewählt. Vorsitzende des Rates war zunächst ein, später zwei [[Bürgermeister]]. Seit dem 16. Jahrhundert gab es einen [[Magistrat]] als geschäftsführendes Organ des Rates. Diesem gehörten die Bürgermeister, zwei Kämmerer und zwei Fiscimeister an. Durch die Interimsinstruktion von [[1718]] wurde die altständische Ratsverfassung außer Kraft gesetzt und der jährlich wechselnde Rat durch den ständigen Magistrat ersetzt, der vom preußischen König meist auf Lebenszeit ernannt wurde. [[1808]] wurde in Hamm die Kommunalverfasssung des Großherzogtums Berg eingeführt. Dem Maire ([[Bürgermeister]]) standen zwei Beigeordnete zur Seite, die von den ebenfalls ernannten Mitgliedern des [[Munizipalrat|Munizipalrates]] beraten wurden. Auch nach der Wiedereingliederung in das Königreich Preußen blieb dieser Zustand erhalten, wobei der Munizipalrat in [[Gemeinderat]] umbenannt wurde, dessen Mitglieder aber immer noch (in der Regel auf Lebenszeit) ernannt wurden. | ||
Erst mit der Einführung der Revidierten Städteordnung fanden in Hamm [[1835]] Wahlen zum Gemeinderat statt. Bei der Einführung der Magistratsordnung in der preußischen Provinz Westfalen 1855 wurde auch der Gemeinderat in [[Stadtverordnetenversammlung]] umbenannt. Diese wurde bis [[1918]] nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt. [[1919]] bis [[1933]] blieb die Magistratsordnung im Grundsatz erhalten, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wurden nun aber nach dem allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht gewählt. Während der NS-Zeit wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone zunächst einen neuen [[Oberbürgermeister]] ein. Dieser blieb im Amt, bis der [[Bürgerrat]] - das von der Militärregierung ernannte kommunale Selbstverwaltungsregemium - [[Josef Schlichter]] zum Oberbürgermeister wählte. [[1946]] wurde die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild eingeführt. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnete. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den [[Oberbürgermeister]] als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab [[1946]] ebenfalls einen hauptamtlichen [[Oberstadtdirektor]] als Leiter der Stadtverwaltung. [[1999]] wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen [[Oberbürgermeister]]. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wurde [[1999]] erstmals direkt von den Bürgern der Stadt gewählt. Derzeit versieht dieses Amt [[Marc Herter]] (seit 2020). | Erst mit der Einführung der Revidierten Städteordnung fanden in Hamm [[1835]] Wahlen zum Gemeinderat statt. Bei der Einführung der Magistratsordnung in der preußischen Provinz Westfalen 1855 wurde auch der Gemeinderat in [[Stadtverordnetenversammlung]] umbenannt. Diese wurde bis [[1918]] nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt. [[1919]] bis [[1933]] blieb die Magistratsordnung im Grundsatz erhalten, die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wurden nun aber nach dem allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht gewählt. Während der NS-Zeit wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone zunächst einen neuen [[Oberbürgermeister]] ein. Dieser blieb im Amt, bis der [[Bürgerrat]] - das von der Militärregierung ernannte kommunale Selbstverwaltungsregemium - [[Josef Schlichter]] zum Oberbürgermeister wählte. [[1946]] wurde die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild eingeführt. Danach gab es einen vom Volk gewählten „Rat der Stadt“, dessen Mitglieder man als „Stadtverordnete“ bezeichnete. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den [[Oberbürgermeister]] als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab [[1946]] ebenfalls einen hauptamtlichen [[Oberstadtdirektor]] als Leiter der Stadtverwaltung. [[1999]] wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen [[Oberbürgermeister]]. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wurde [[1999]] erstmals direkt von den Bürgern der Stadt gewählt. Derzeit versieht dieses Amt [[Marc Herter]] (seit 2020). | ||
Die Bezirksbürgermeister der Stadtbezirke sind [[Stefanie Baranski-Müller]] (Mitte), [[Franz Tillmann]] (Herringen), [[Axel Püttner]] (Pelkum), [[Andreas Obering]] (Rhynern), [[Björn Pförtzsch]] (Uentrop), [[Klaus Jendreiek]] (Bockum-Hövel) und [[Erzina Brennecke]] (Heessen). | Die Bezirksbürgermeister der Stadtbezirke sind [[Stefanie Baranski-Müller]] (Mitte), [[Franz Tillmann]] (Herringen), [[Axel Püttner]] (Pelkum), [[Andreas Obering]] (Rhynern), [[Björn Pförtzsch]] (Uentrop), [[Klaus Jendreiek]] (Bockum-Hövel) und [[Erzina Brennecke]] (Heessen). |
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