Totschlag an Hannah S.: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 2. Revision ===
=== 2. Revision ===
Am [[10. Mai]] 2024 berichtet der WA, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Revisionsantrag gestellt hat. Die Begründungsfrist lief dafür am [[10. Oktober]] 2024 ab. Staatsanwältin Gülkiz Yazir hat eine 18-seitige Begründung angefertigt, mit der sie vor dem Bundesgerichtshof eine neue Würdigung des Falls erreichen möchte. Aus ihrer Sicht sei das Mordmerkmal erfüllt und eine Totschlagsverurteilung nicht hinnehmbar. Auch die Verteidigung hatte erneut Revision eingelegt und sah materielles Recht falsch angewendet. Jedoch wollte Dennis Kocker, Rechtsanwalt von Simon S., seine Revision zurücknehmen. Die Angehörigen verzichteten als Nebenkläger auf einen Revisionsantrag.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html ''Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag'']. In: wa.de vom 10. Mai 2024.</ref> <ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/olg-mordprozess-dritter-auflage-angehoerige-skeptisch-demuetigend-hamm-nrw-gericht-dortmund-93361527.html ''OLG-Mordprozess vor dritter Auflage – Angehörige skeptisch: „Es war oft demütigend“'']. In: wa.de vom 17. Oktober 2024.</ref>
Am [[10. Mai]] 2024 berichtete der WA, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Revisionsantrag gestellt hatte. Die Begründungsfrist dafür lief am [[10. Oktober]] 2024 ab. Staatsanwältin Gülkiz Yazir fertigte eine 18-seitige Begründung an, mit der sie vor dem Bundesgerichtshof eine neue Würdigung des Falls erreichen wollte. Aus ihrer Sicht sei das Mordmerkmal erfüllt und eine Totschlags-Verurteilung nicht hinnehmbar. Auch die Verteidigung hatte erneut Revision eingelegt und sah materielles Recht falsch angewendet. Jedoch wollte Dennis Kocker, Rechtsanwalt von Simon S., seine Revision zurücknehmen. Die Angehörigen verzichteten als Nebenkläger auf einen Revisionsantrag.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/die-staatsanwaltschaft-dortmund-hat-im-prozess-um-die-toetung-einer-frau-in-hamm-revisionsantrag-gestellt-93059518.html ''Tod im OLG-Park: Staatsanwaltschaft stellt Revisionsantrag'']. In: wa.de vom 10. Mai 2024.</ref> <ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/olg-mordprozess-dritter-auflage-angehoerige-skeptisch-demuetigend-hamm-nrw-gericht-dortmund-93361527.html ''OLG-Mordprozess vor dritter Auflage – Angehörige skeptisch: „Es war oft demütigend“'']. In: wa.de vom 17. Oktober 2024.</ref>


Die Staatsanwaltschaft reichte ihren Schriftsatz nie beim Bundesgerichtshof ein. Auf Anfrage des [[WA]] wurde am 25. Februar 2025 bekanntgegeben, dass man den Antrag zurückgezogen habe. Die Ankläger begründeten die Entscheidung damit, dass man „vor dem Hintergrund des Verbots der ''reformatio in peius'', das eine höhere Strafe als in dem ersten Urteil verbietet, der langen Verfahrensdauer und der Tatsache, dass die angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zeitlich unbefristet ist, zu dem Ergebnis gelangt [sei], dass die Revision nicht durchgeführt werden soll“. Somit wird die Tat rechtskräftig als Totschlag bewertet. Die Angehörigen drückten gegenüber dem Westfälischen Anzeiger ihr Unverständnis über diese Entscheidung aus.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/wir-sind-enttaeuscht-revision-olg-mord-zurueckgezogen-hamm-park-staatsanwaltschaft-dortmund-93593936.html ''„Wir sind enttäuscht“: Revision zu OLG-Mord zurückgezogen – Angehörige bestürzt'']. In: wa.de vom 26. Februar 2025.</ref>
Die Staatsanwaltschaft reichte ihren Schriftsatz letztlich nicht beim Bundesgerichtshof ein. Auf Anfrage des [[WA]] wurde am 25. Februar 2025 mitgeteilt, dass man den Antrag zurückgezogen habe. Die Ankläger begründeten die Entscheidung damit, dass man „vor dem Hintergrund des Verbots der ''reformatio in peius'', das eine höhere Strafe als in dem ersten Urteil verbietet, der langen Verfahrensdauer und der Tatsache, dass die angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zeitlich unbefristet ist, zu dem Ergebnis gelangt [sei], dass die Revision nicht durchgeführt werden soll“. Somit ist das Urteil wegen Totschlags rechtskräftig. Die Angehörigen drückten gegenüber dem Westfälischen Anzeiger ihr Unverständnis über diese Entscheidung aus.<ref>Frank Lahme: [https://www.wa.de/hamm/wir-sind-enttaeuscht-revision-olg-mord-zurueckgezogen-hamm-park-staatsanwaltschaft-dortmund-93593936.html ''„Wir sind enttäuscht“: Revision zu OLG-Mord zurückgezogen – Angehörige bestürzt'']. In: wa.de vom 26. Februar 2025.</ref>


== Aufarbeitung in den Medien ==
== Aufarbeitung in den Medien ==