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Sekundarschule: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Änderung des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Oktober  [[2011]]<ref>6. Schulrechtsänderungsgesetz vom 20.10.2012</ref> wird die Einrichtung von Sekundarschulen ermöglicht. Die erste '''Sekundarschule''' in Hamm wird nach [[Arnold-Freymuth-Schule|Arnold Freymuth]] benannt.
Mit der Änderung des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Oktober  [[2011]]<ref>6. Schulrechtsänderungsgesetz vom 20.10.2012</ref> wird die Einrichtung von Sekundarschulen ermöglicht. Die erste '''Sekundarschule''' in Hamm wurde nach [[Arnold Freymuth]] benannt und trägt den Namen [[Arnold-Freymuth-Gesamtschule]].


Die Webseite des ''Schulministeriums NRW'' beschreibt die Sekundarschule wie folgt:
Die Webseite des ''Schulministeriums NRW'' beschreibt die Sekundarschule wie folgt:

Version vom 22. Februar 2025, 18:30 Uhr

Mit der Änderung des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Oktober 2011[1] wird die Einrichtung von Sekundarschulen ermöglicht. Die erste Sekundarschule in Hamm wurde nach Arnold Freymuth benannt und trägt den Namen Arnold-Freymuth-Gesamtschule.

Die Webseite des Schulministeriums NRW beschreibt die Sekundarschule wie folgt:

... Die Sekundarschule trägt dazu bei, langfristig ein attraktives, gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot zu gewährleisten.

Die neue Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn, und sie ist mindestens dreizügig. Für die Errichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet.
In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann. ...[2]

Presseberichte

Quellen / Verweise

  1. 6. Schulrechtsänderungsgesetz vom 20.10.2012
  2. Webseite des Schulministeriums NRW zur Sekundarschule