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'''Lippewiesen''' oder ''Lippeauen'' nennt man im Volksmund das Gebiet nördlich entlang der Lippe, begrenzt durch die [[Bundesstraße 61|B61]] ([[Dolberger Straße]] bzw. [[Heessener Straße]]). Der [[Flugplatz Hamm]], das [[Schloss Heessen]] und das [[Schloss Oberwerries]] liegen in den '''Lippewiesen'''. | '''Lippewiesen''' oder ''Lippeauen'' nennt man im Volksmund das Gebiet nördlich entlang der Lippe, begrenzt durch die [[Bundesstraße 61|B61]] ([[Dolberger Straße]] bzw. [[Heessener Straße]]). Der [[Flugplatz Hamm]], das [[Schloss Heessen]] und das [[Schloss Oberwerries]] liegen in den '''Lippewiesen'''. | ||
Lippewiesen gibt es natürlich nicht nur hier, sondern am gesamten Lauf der Lippe. Die hier geltende Bezeichnung lässt sich aus dem gültigen ''Landschaftsplan Ost'' der Stadt Hamm ableiten. Das oben bezeichnete Gebiet trägt den Schutzstatus „Landschaftsschutzgebiet“ (LSG) und hat die Bezeichnung „LSG 38 Lippewiesen“ bekommen. | Lippewiesen bzw. Auen gibt es natürlich nicht nur hier, sondern am gesamten Lauf der Lippe. Die hier geltende Bezeichnung lässt sich aus dem gültigen ''Landschaftsplan Ost'' der Stadt Hamm ableiten. Das oben bezeichnete Gebiet trägt den Schutzstatus „Landschaftsschutzgebiet“ (LSG) und hat die Bezeichnung „LSG 38 Lippewiesen“ bekommen. | ||
Daher sind hier verschiedene Tätigkeiten nicht erlaubt: Verfüllen der Gewässer, Wegebau, Befahren mit KFZ außerhalb bestehender Wege, Motorsport, Modellsport, Starten und Landen mit Ultraleichtflugzeugen und Gleitschirmen, Beseitigen von Gehölzen, Zelten, Lagern, Errichtung baulicher Anlagen, Freilaufenlassen von Hunden, Abstellen von Wohnwagen. Für die Durchführung der landwirtschaftlichen Nutzung gelten auch einige wenige Beschränkungen: Flächen dürfen nicht drainiert und Grünland nicht zu Acker umbrochen werden. | Daher sind hier verschiedene Tätigkeiten nicht erlaubt: Verfüllen der Gewässer, Wegebau, Befahren mit KFZ außerhalb bestehender Wege, Motorsport, Modellsport, Starten und Landen mit Ultraleichtflugzeugen und Gleitschirmen, Beseitigen von Gehölzen, Zelten, Lagern, Errichtung baulicher Anlagen, Freilaufenlassen von Hunden, Abstellen von Wohnwagen. Für die Durchführung der landwirtschaftlichen Nutzung gelten auch einige wenige Beschränkungen: Flächen dürfen nicht drainiert und Grünland nicht zu Acker umbrochen werden. | ||
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== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [[Umweltschutz in Hamm]] | * [[Umweltschutz in Hamm]] | ||
* [[Biber in | * [[Biber in der Hammer Lippeaue]] | ||
* [[Störche in Hamm]] | * [[Störche in Hamm]] | ||